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Eine beispiellose Kontrolle und Zensur in der Geschichte des Kinos

Nach ihrer Machtübernahme im Jahre 1933 übernehmen die Nationalsozialisten innerhalb kurzer Zeit die Kontrolle über die deutsche Filmindustrie. Joseph Goebbels, der wie Hitler ein großer Filmfan ist, wird im März 1933 zum Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt. Schon bald bringt er alle Institutionen, die die Filmproduktion und den Filmvertrieb in Deutschland kontrollieren, unter seine Kontrolle.

Er leitet die Reichskulturkammer, eine neue Behörde, die sieben „Kammern“ umfasst, die jeweils einer Kunstform oder einem Medium gewidmet sind. Die Filmkammer, die sogenannte Reichsfilmkammer, überwacht insbesondere die Filmproduktion und deren künstlerische Ausrichtung.

Am 16. Februar 1934 wird ein bedeutendes Gesetz zum Filmwesen (Lichtspielgesetz) erlassen. Damit entsteht ein in der Geschichte des Kinos beispielloses System zur Kontrolle der Filmproduktion. Anstatt einen Film erst nach seiner Fertigstellung zu zensieren, führt das Regime fortan eine „Vorzensur“ ein. Ohne die Genehmigung des Reichsfilmdramaturgen darf kein Film gedreht werden. Seine Aufgabe ist es, die von den Studios vorgeschlagenen Drehbücher zu überprüfen und anhand sowohl künstlerischer als auch politischer Kriterien zu entscheiden, ob sie verfilmt werden dürfen. Bis 1945 werden fünf Männer aus dem engsten Umfeld Joseph Goebbels’ nacheinander dieses Amt bekleiden.

Foto 8 : Bundesarchiv – Ewald von Demandowsky bekleidete von 1937 bis 1939 das Amt des Reichsfilmdramaturgen. Zuvor war er Schauspieler und als Journalist für die Rubrik „Kultur“ der berühmten nationalsozialistischen Tageszeitung „Völkischer Beobachter“ verantwortlich. Er beschäftigte sich intensiv mit filmischen Themen und interessierte sich insbesondere für Fragen des Drehbuchschreibens. 1939 wurde er zum Produktionsleiter der Tobis ernannt. Unter seiner Leitung entstanden Filme wie „Ohm Krüger“ (Hans Steinhoff, 1941) oder „Ich klage an“ (1941, Wolfgang Liebeneiner). Joseph Goebbels betrachtete ihn als seinen zuverlässigsten Produktionsleiter. 1946 wurde er in Berlin verhaftet und von einem sowjetischen Militärgericht wegen Kriegsverbrechen und Propaganda zum Tode verurteilt. 1991 rehabilitierte ihn der Militärstaatsanwalt der Russischen Föderation und erkannte ihn offiziell als Opfer der sowjetischen politischen Repressionen an.

Foto 9 : Alle Rechte vorbehalten – Joseph Goebbels (rechts sitzend) in den österreichischen Styria-Studios in Wien bei den Dreharbeiten zum antisemitischen und antibritischen Film „Leinen aus Irland“ (1939, Heinz Helbig). Mit diesem Film beweist die österreichische Filmindustrie, dass sie sich 1939 ideologisch an Nazi-Deutschland anlehnt.