Wer geht ins Kino?
Sowohl im Elsass als auch im Moselgebiet werden die Kinos nicht von ein und demselben Publikum besucht.
- Elsässer und Moselaner
Bien évidemment, la population locale continue de fréquenter les salles de cinéma. Mais sa composition dans les trois départements a elle-même été profondément bouleversée par l’annexion : une partie des habitants évacuées n’est pas revenue et plus de 100 000 Mosellans et 45 000 Alsaciens, considérés comme « indésirables », sont expulsés dès les premiers mois de l’annexion.
Natürlich geht die lokale Bevölkerung weiterhin ins Kino. Doch die Bevölkerungszusammensetzung in den drei Departements wurde durch die De-facto-Annexion selbst tiefgreifend verändert: ein Teil der evakuierten Einwohner kehrte nicht zurück, und mehr als 100 000 Einwohner des Moselgebiets sowie 45 000 Elsässer, die als „unerwünscht“ betrachtet wurden, wurden bereits in den ersten Monaten der De-facto-Annexion vertrieben.
- Die Altdeutschen
Tausende deutsche Siedler lassen sich in den annektierten Gebieten nieder, insbesondere in den Großstädten, um dort unter anderem Beamtenstellen zu besetzen. Die Volkszählung von 1941 im Elsass ergibt 51 750 Reichsdeutsche. Im Jahre 1943, als das Kino auf dem Höhepunkt ist, verzeichnen die offiziellen Statistiken im Moselgebiet 52 687 Reichsdeutsche.
- Die Militärangehörigen der Wehrmacht
In bestimmten Garnisonsstädten wie Metz sind sie besonders zahlreich vertreten, und ihre Präsenz ist vor allem in den Kinos besonders ausgeprägt. Die Soldaten können zu einem ermäßigten Preis dieselben Vorstellungen wie Zivilisten besuchen. Im Jahre 1943 sollen die Soldaten der Wehrmacht 40% der in Metz verkauften Eintrittskarten gekauft haben.
- Der Fall der Jugend
Nicht alle Filme sind für Minderjährige zugänglich. Eine Auswertung der Statistiken aus Metz und Straßburg zeigt, dass etwa 60 % der Filme für unter 18-Jährige verboten sind, 20 % für unter 14-Jährige und somit 20 % für alle Altersgruppen freigegeben sind. Diese Anteile variieren je nach Stadt, Kino und Zeitraum. Es finden häufige Kontrollen statt, um zu verhindern, dass Jugendliche Zugang zu Filmen haben, die ihre Empfindsamkeit oder ihre Moral verletzen könnten. In der Praxis werden die Regeln jedoch oft von Jugendlichen umgangen.
Foto 55 : Departementsarchiv des Moselgebiets – NSZ Westmark vom 04.04.1941, Ankündigung des Wochenprogramms in den Kinos von Metz. In den Ankündigungen wird stets angegeben, ob der Film für Jugendliche zugelassen oder nicht zugelassen ist.
Foto 56 : Stadtarchiv Thionville (83Fi20) – Foto des Marktplatzes (1940–1944), links das Kino „Scala“. Im Vordergrund sind Zivilisten und Soldaten zu sehen.