Beraubungen der Kinosäle im „Großraum Straßburg“
Die Enteignung der Kinos verfolgt ein doppeltes Ziel: ein ideologisches und ein finanzielles. Der Vertrieb soll schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Die erste Aufgabe der Kinoabteilung besteht darin, die Kinosäle zu erfassen, die unter die Beschlagnahmung und Einziehung des Vermögens der sogenannten „Feinde des Volkes und des Reiches“ fallen, was allgemein als Enteignung bezeichnet wird. Die Abteilungen sind dann erstmal beschränkt.
So fallen von den siebzehn Kinos des Großraums Straßburg (Kreis Straßburg-Stadt) im Jahre 1939 acht unter die Verordnung des Gauleiters Robert Wagner vom 13. November 1940, in der die von der Enteignung erfassten Vermögenswerte festgelegt werden. Fünf davon gehören Juden, zwei weitere einem „Franzosen aus dem Landesinneren“ und das letzte der Société Strasbourg-Actualités im Auftrag von Réginald Ford. Es handelt sich um das Broglie-Palace, das Capitole, das Palace und das Eldorado, vier Kinosäle, die vom Juden Gaston Guthmann geleitet und/oder betrieben werden; des „Cinéma du Polygone“, das von seinem Neffen Georges Levy betrieben wird, der „Arcades“ und des „Olympia“, zwei Kinosäle, die der Pariser Gesellschaft „Est-Cinéma“ gehören und von demselben Mann, dem aus Nantes stammenden Régis Jean, betrieben werden, sowie schließlich des „Cinéac“.
Zunächst werden die beschlagnahmten Kinosäle, die nach der Germanisierung wiedereröffnet werden, einem vorläufigen Verwalter, dem „Kommissar Verwalter“, der für die Verwaltung des Kinos zuständig ist, einzeln anvertraut. Der Referent für Film wählt seinerseits die Betreiber für die Kinos aus. Angesichts der sehr großen Zahl von Bewerbern beschließen die nationalsozialistischen Behörden, pro Kino zwei „gebürtige Elsässer“ zu benennen, nachdem sie deren politische Zuverlässigkeit überprüft haben.
Anschließend werden die enteigneten Vermögenswerte, der Geschäftsbetrieb und die Einrichtung sowie das Gebäude, in dem sich das Kino befindet, vom deutschen Zwangsverwalter an die neuen Betreiber verkauft, bei denen es sich (wie von den Behörden gewünscht) fast ausschließlich um Elsässer handelt, die zu diesem Zweck Gemeinschaftsgesellschaften gründen, die rückwirkend zum Datum der Eröffnung des Kinos in Kraft treten. Ein Teil des Betrags wird dann direkt an den Generalvertreter für „volks- und reichsfeindliches“ Vermögen, den Treuhänder, überwiesen.
Foto 49 : AVES – Das „Cinéma des Arcades“ in der Rue des Grandes-Arcades im Winter 1939–1940 (rechts neben den Autos). Dem französischen Besitzer Régis Jean wurde sein Kino einige Monate später enteignet.
Foto 50 : Schweizerisches Bundesarchiv (E 4264(-) N 22646) – Gaston Guthmann wird aller seiner Kinosälen in Straßburg enteignet und zieht sich mit seiner Familie nach Limoges zurück. Sie versuchen 1944, in die Schweiz zu fliehen, werden jedoch von deutschen Zollbeamten abgefangen. Gaston flieht mit seiner Tochter Nicole. Seine Frau Georgette und seine zweite Tochter Claudine wurden jedoch am 30. Juni 1944 verhaftet und nach Auschwitz deportiert.
Foto 51 : Archiv des Elsass (683D180 und 683D186) – Kaufvertrag für das Kino „Palast“.